Fahrzeuge dürfen nur mit einer Crit'Air-Plakette 2 nach Paris einreisen.
Die Nichteinhaltung der Beschränkungen einer Umweltzone (ZFE) oder der durch den differenzierten Verkehr vorgesehenen Beschränkungen während bestimmter Verschmutzungsepisoden wird mit der für Bußgelder vorgesehenen Geldbuße geahndet:
- Vierte Klasse, für LKW, Busse und Reisebusse (135 Euro pauschal)
- Dritte Klasse, für andere Fahrzeugkategorien (68 Euro pauschal) Die
Folgendes wird somit sanktioniert:
- Verkehr, der gegen die Beschränkungen einer ZFE verstößt oder differenzierten Verkehr
- Verkehr ohne Qualitätszertifikat des Luftverkehrs in einem ZFE oder bei Einführung eines differenzierten Verkehrs (ausgenommen nicht klassifizierte Fahrzeuge)
- Die Anbringung eines Luftqualitätszertifikats, das nicht den Eigenschaften des Fahrzeugs entspricht.
Die vorgesehenen Verstöße können zur Stilllegung des Fahrzeugs führen.
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