Betroffene Zone

Nutzfahrzeuge

Datum

Zeiten, in denen der Zugriff nicht erlaubt ist oder nur mit vorheriger Kommunikation

Landesweit

  • 12 t

am Vorabend der gesetzlichen Feiertage

c bis k (siehe Liste unten)

 

18-00 Uhr

an allen Feiertagen

08-00 Uhr

Landesweit

  • 12 t

Vom letzten Freitag im Juni bis zum Sonntag vor Schulbeginn (29 Juni - 2 September 2019)

  • Freitags von 18:00 bis 22:00 Uhr
  • Samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr
  • Sonntags von 08:00 bis 22:00 Uhr

Warsaw

  • 16 t

Unterricht

07:00 - 10:00 und 16: 00-20: 00 Uhr

Breslau

  • 18 t

Unterricht

06:00 - 09:00 und 13:00 - 19:00 und 22:00 - 04:00

Elch

  • 14 t

Permanenter Bann

 

Lomza

  • 10 t

Unterricht

22-00 Uhr

Poznan

  • 16 t

Unterricht

07:00 - 09:00 und 14:00 - 18:00

Zu rennen

  • 18 t

Unterricht

06:00 - 09:00 und 13:00 - 19:00

Gliwice

  • 12 t

Unterricht

00:00 - 04:00 und 06:00 - 10:00 und 14:00 - 18:00

Nowa Sol

  • 15 t

Permanenter Bann

 

Suwlaki

  • 18 t

Permanenter Bann

 

Sopot

  • 24 t

Permanenter Bann

 

ódź

  • 12 t

Dauerhaftes Verbot mit Ausnahme mehrerer Hauptstraßen: Aleksandrowska,

Szczecinska,

Zgierska

 

 

 

Feiertage in Polen 2019

a

Januar 1

Neujahr

b

Januar 6

Dreikönigsfest

c

21 April

Ostersonntag

d

22 April

Ostermontag

e

Mai 1

Tag der Arbeit

f

Mai 3

Tag der Satzung

g

9 Juni

Pfingstsonntag

h

20 Juni

Fronleichnam

i

15 August

Mariä Himmelfahrt

j

November 1

Allerheiligen

k

November 11

Independence Day

l

25 Dezember

Erster Weihnachtstag

m

26 Dezember

Zweiter Weihnachtstag

 

Ausnahmen

1.Fahrzeuge der Polizei, des Straßenverkehrsinspektorats, des Grenzschutzes, des Zolls, des Polnischen

Streitkräfte, Regierungsbüro, technische Rettungsdienste, Feuerwehr,

Chemischer Notdienst sowie Strahlen- und Kontaminationsschutz;

2. Pannenfahrzeuge;

3. bei Rettungseinsätzen verwendete Fahrzeuge;

4. Einsatzfahrzeuge bei Naturkatastrophen;

5. Fahrzeuge für die humanitäre Hilfe;

6. Fahrzeuge für den Bau oder die Instandhaltung von Straßen und Brücken;

7. Fahrzeuge mit Viehbestand;

8. Fahrzeuge zum Sammeln von frischer Milch, Mais oder Vieh;

9. Fahrzeuge, die flüssigen Kraftstoff, Ölprodukte, Schmiermittel, Ersatzteile oder Frischwasser für Schiffe transportieren;

10. Transport von Übertragungsgeräten für Radio- oder Fernsehsender;

11. Transport von Ausrüstung für Massenveranstaltungen;

12. Fahrzeuge, die Zeitungen transportieren, die ein erhebliches Volumen der gesamten Fracht darstellen oder

des verfügbaren Laderaums;

13. Fahrzeuge zur Beförderung von Drogen oder Medikamenten;

14. für die Beförderung von Postsendungen verwendete Fahrzeuge, die ein erhebliches Volumen der Gesamtmenge darstellen

Ladung oder des verfügbaren Laderaums;

15. Fahrzeuge, deren Betrieb eng mit der notwendigen Instandhaltung des Fahrzeugs verbunden ist

Produktionszyklus oder mit Dienstleistungen für ein Unternehmen, das rund um die Uhr arbeitet;

16. Fahrzeuge, die gefährliche Güter gemäß gesonderten Vorschriften in Mengen befördern, die

welche die orange Platte benötigt wird;

17. Fahrzeuge, die verderbliche Waren oder Lebensmittel * befördern, die einen erheblichen Teil des

Gesamtladung oder des verfügbaren Laderaums;

18. Fahrzeuge zur Beförderung von Beton oder Ausrüstung zum Pumpen von Beton;

19. Fahrzeuge zum Transport von Siedlungsabfällen;

20. Fahrzeuge zum Transport von Gütern, die von Eisenbahnwaggons entladen werden, bis zu einer Entfernung von

50km vom Bahnhof entfernt.

21. im kombinierten Verkehr verwendete Fahrzeuge;

22. langsam fahrende landwirtschaftliche Fahrzeuge und Traktoren;

23. Fahrzeuge, die aus dem Ausland zurückkehren, um einen Straßentransport durchzuführen oder zum

Empfänger, der seinen Sitz in Polen hat,

24. Fahrzeuge, die vor dem Datum oder der Uhrzeit der Beschränkung in Polen einmarschiert sind und die möglicherweise fahren

bis 50 km vom Grenzübergang entfernt und Fahrzeuge im Grenzgebiet, die auf die Ausfahrt aus Polen warten;

25. Fahrzeuge für kostenlose ärztliche Untersuchungen.

 

NB:

Die unter den Punkten 6 bis 21 genannten Ausnahmen gelten auch für leere Fahrzeuge, die zur Ladung fahren

Fracht oder auf ihrer Rückreise nach dem Entladen auf polnischem Gebiet.

 

* Liste der verderblichen Lebensmittel:

- Fleisch und essbare Innereien; Fische, Muscheln, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere; Milchprodukte, insbesondere Joghurt, Kefir, Sauerrahm, Milch, Käse, Butter und Eis

- Sahne; Vogeleier und Eipasten; Schnittblumen, gerollter Rasen (Gras) und Haus

- Pflanzen; frisch

und gefrorenes Gemüse, Obst und Pilze; Getreide und landwirtschaftliche Erzeugnisse für die

Produktion von Nahrungsmitteln, Futtermitteln und pflanzlichen Fetten; gemahlenes Getreide, insbesondere Mehl, Hafer, Grieß

und Maiskörnchen; Fett und Öl tierischen oder pflanzlichen Ursprungs; Lebensmittelkonserven, insbesondere von

Fleisch, Geflügel, Fisch, Gemüse und Obst; Süßwaren und Süßwaren; Konserven von Getreide, Mehl,

Stärke, Milchpulver und Backwaren; alkoholfreie Getränke; bleibt und Abfälle vom Essen

Industrie, Fertigfuttermittel; Zuckerrübe; Kartoffeln; frische Hefe; Kultivierungsmedium

für Pilze.

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