Betroffene Zone |
Nutzfahrzeuge |
Datum |
Zeiten, in denen der Zugriff nicht erlaubt ist oder nur mit vorheriger Kommunikation |
Landesweit |
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am Vorabend der gesetzlichen Feiertage c bis k (siehe Liste unten)
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18-00 Uhr |
an allen Feiertagen |
08-00 Uhr |
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Landesweit |
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Vom letzten Freitag im Juni bis zum Sonntag vor Schulbeginn (29 Juni - 2 September 2019) |
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Unterricht |
07:00 - 10:00 und 16: 00-20: 00 Uhr |
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Unterricht |
06:00 - 09:00 und 13:00 - 19:00 und 22:00 - 04:00 |
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Elch |
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Permanenter Bann |
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Lomza |
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Unterricht |
22-00 Uhr |
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Unterricht |
07:00 - 09:00 und 14:00 - 18:00 |
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Zu rennen |
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Unterricht |
06:00 - 09:00 und 13:00 - 19:00 |
Gliwice |
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Unterricht |
00:00 - 04:00 und 06:00 - 10:00 und 14:00 - 18:00 |
Nowa Sol |
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Permanenter Bann |
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Suwlaki |
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Permanenter Bann |
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Sopot |
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Permanenter Bann |
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Dauerhaftes Verbot mit Ausnahme mehrerer Hauptstraßen: Aleksandrowska, Szczecinska, Zgierska
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Feiertage in Polen 2019
a |
Januar 1 |
Neujahr |
b |
Januar 6 |
Dreikönigsfest |
c |
21 April |
Ostersonntag |
d |
22 April |
Ostermontag |
e |
Mai 1 |
Tag der Arbeit |
f |
Mai 3 |
Tag der Satzung |
g |
9 Juni |
Pfingstsonntag |
h |
20 Juni |
Fronleichnam |
i |
15 August |
Mariä Himmelfahrt |
j |
November 1 |
Allerheiligen |
k |
November 11 |
Independence Day |
l |
25 Dezember |
Erster Weihnachtstag |
m |
26 Dezember |
Zweiter Weihnachtstag |
Ausnahmen
1.Fahrzeuge der Polizei, des Straßenverkehrsinspektorats, des Grenzschutzes, des Zolls, des Polnischen
Streitkräfte, Regierungsbüro, technische Rettungsdienste, Feuerwehr,
Chemischer Notdienst sowie Strahlen- und Kontaminationsschutz;
2. Pannenfahrzeuge;
3. bei Rettungseinsätzen verwendete Fahrzeuge;
4. Einsatzfahrzeuge bei Naturkatastrophen;
5. Fahrzeuge für die humanitäre Hilfe;
6. Fahrzeuge für den Bau oder die Instandhaltung von Straßen und Brücken;
7. Fahrzeuge mit Viehbestand;
8. Fahrzeuge zum Sammeln von frischer Milch, Mais oder Vieh;
9. Fahrzeuge, die flüssigen Kraftstoff, Ölprodukte, Schmiermittel, Ersatzteile oder Frischwasser für Schiffe transportieren;
10. Transport von Übertragungsgeräten für Radio- oder Fernsehsender;
11. Transport von Ausrüstung für Massenveranstaltungen;
12. Fahrzeuge, die Zeitungen transportieren, die ein erhebliches Volumen der gesamten Fracht darstellen oder
des verfügbaren Laderaums;
13. Fahrzeuge zur Beförderung von Drogen oder Medikamenten;
14. für die Beförderung von Postsendungen verwendete Fahrzeuge, die ein erhebliches Volumen der Gesamtmenge darstellen
Ladung oder des verfügbaren Laderaums;
15. Fahrzeuge, deren Betrieb eng mit der notwendigen Instandhaltung des Fahrzeugs verbunden ist
Produktionszyklus oder mit Dienstleistungen für ein Unternehmen, das rund um die Uhr arbeitet;
16. Fahrzeuge, die gefährliche Güter gemäß gesonderten Vorschriften in Mengen befördern, die
welche die orange Platte benötigt wird;
17. Fahrzeuge, die verderbliche Waren oder Lebensmittel * befördern, die einen erheblichen Teil des
Gesamtladung oder des verfügbaren Laderaums;
18. Fahrzeuge zur Beförderung von Beton oder Ausrüstung zum Pumpen von Beton;
19. Fahrzeuge zum Transport von Siedlungsabfällen;
20. Fahrzeuge zum Transport von Gütern, die von Eisenbahnwaggons entladen werden, bis zu einer Entfernung von
50km vom Bahnhof entfernt.
21. im kombinierten Verkehr verwendete Fahrzeuge;
22. langsam fahrende landwirtschaftliche Fahrzeuge und Traktoren;
23. Fahrzeuge, die aus dem Ausland zurückkehren, um einen Straßentransport durchzuführen oder zum
Empfänger, der seinen Sitz in Polen hat,
24. Fahrzeuge, die vor dem Datum oder der Uhrzeit der Beschränkung in Polen einmarschiert sind und die möglicherweise fahren
bis 50 km vom Grenzübergang entfernt und Fahrzeuge im Grenzgebiet, die auf die Ausfahrt aus Polen warten;
25. Fahrzeuge für kostenlose ärztliche Untersuchungen.
NB:
Die unter den Punkten 6 bis 21 genannten Ausnahmen gelten auch für leere Fahrzeuge, die zur Ladung fahren
Fracht oder auf ihrer Rückreise nach dem Entladen auf polnischem Gebiet.
* Liste der verderblichen Lebensmittel:
- Fleisch und essbare Innereien; Fische, Muscheln, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere; Milchprodukte, insbesondere Joghurt, Kefir, Sauerrahm, Milch, Käse, Butter und Eis
- Sahne; Vogeleier und Eipasten; Schnittblumen, gerollter Rasen (Gras) und Haus
- Pflanzen; frisch
und gefrorenes Gemüse, Obst und Pilze; Getreide und landwirtschaftliche Erzeugnisse für die
Produktion von Nahrungsmitteln, Futtermitteln und pflanzlichen Fetten; gemahlenes Getreide, insbesondere Mehl, Hafer, Grieß
und Maiskörnchen; Fett und Öl tierischen oder pflanzlichen Ursprungs; Lebensmittelkonserven, insbesondere von
Fleisch, Geflügel, Fisch, Gemüse und Obst; Süßwaren und Süßwaren; Konserven von Getreide, Mehl,
Stärke, Milchpulver und Backwaren; alkoholfreie Getränke; bleibt und Abfälle vom Essen
Industrie, Fertigfuttermittel; Zuckerrübe; Kartoffeln; frische Hefe; Kultivierungsmedium
für Pilze.